Archiv 2013 der SP des Bezirks Rheinfelden (Januar - Juli)


Abstimmung vom 9. Juni 2013

Fricktaler Feier zum 1. Mai 2013

Einladung zur GV 2013
Leserbriefe zu den Abstimmungen vom 3. März 2013
Abzocker stoppen

Warum ich am 3. März mit Überzeugung JA stimme:

Erstens: Die Verfassung ist eine Garantie. Die Abzockerinitiative wird in der Verfassung festgehalten und lässt sich nicht so leicht wieder umstossen.

Zweitens: Mit dem Ja kann jeder ein Zeichen setzen gegen die gierige Boni-Politik einzelner Manager.

Drittens: Das 5-jährige Trauerspiel um griffige Massnahmen gegen die Abzockerei wird endlich beendet. Die Economiesuisse torpediert seit Jahren wirksame Bestimmungen und tritt jetzt mit Millionen gegen die Initiative an.

Viertens: Die Initiative wird schnell umgesetzt. Innerhalb eines Jahres muss der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen erlassen.

Fünftens: Überlegen Sie mal, wie ein Nein interpretiert würde. Nur mit einem Ja zeige ich, dass etwas gegen Abzockerei getan werden muss.

Leider können wir über den (indirekten) Gegenvorschlag nicht abstimmen. Das Parlament hat es verpasst, einen direkten Gegenvorschlag vors Volk zu bringen. Deswegen traue ich den Versprechungen der Gegenseite nicht. Also, mein Rat: Stimmen auch Sie Ja zur Abzocker-Initiative.

Bruno Weber, Obermumpf

Drei überzeugte Ja und ein zaghaftes Nein
Eines muss man gewissen wirtschaftsnahen Kreisen in unserem Land neidlos lassen. Wenn es um ihre eigenen Pfründe oder die ihrer millionenschweren Sponsoren geht, sind sie Meister im Verbreiten von spektakulären Horrorszenarien in Sonderzeitungen und auf Plakaten. Das tönt dann etwa so: Sollten am 3. März die drei eidgenössischen Vorlagen angenommen werden, verhungern wir bald eingepfercht wie die Batteriehühner und trotzdem völlig vereinsamt, weil alle grossen Arbeitgeber von N wie Nestle bis N wie Novartis die Schweiz verlassen, nur noch enge Massenverschläge gebaut werden dürfen und der Staat unsere Kinder in unpersönlichen Anstalten zwangsinterniert.
Solch haarsträubende Propaganda gilt es als dazu erkennen, was sie ist: der Versuch einiger Betuchter, mit Abzockerlöhnen und Bodenspekulation noch reicher zu werden. Ich lasse mich davon aber nicht abhalten, drei überzeugte Ja in die Urne zu legen, damit unsere Arbeit allen und nicht nur wenigen zugute kommt, damit auch unsere Nachkommen noch in intakter Natur aufwachsen dürfen und damit Familien mit Kindern die Erwerbstätigkeit nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Können, nicht müssen!
Schwerer gefallen ist mir der Entscheid bei der kantonalen Vorlage. Ich stehe selber höchst ungern im Stau und gönne es den Menschen in Lenzburg von Herzen, wenn die stinkenden Autokolonnen bald der Vergangenheit angehören. Mit der geplanten Luxusumfahrung geht aber im Hornerfeld zu viel Kulturland verloren. Deshalb habe ich mich schweren Herzens zu einem Nein zum A1-Zubringer Lenzburg durchgerungen in der Überzeugung, dass der Kanton nach einer Ablehnung die Region mit einer umweltverträglicheren Variante entlasten muss.

Peter Koller, Grossrat, Rheinfelden

Endlich eine gute Raumplanung
Das Bundesparlament hat am 15. Juni 2012 einer massvollen Revision des Raumplanungsgesetzes klar zugestimmt. Die kantonalen Richtpläne müssen nun höheren Anforderungen entsprechen. Zu grosse Bauzonen sind zu redimensionieren. Bei Neueinzonungen, die Bodenbesitzer über Nacht ohne eigenes Dazutun zu Millionären machen, erhält die Gemeinde mindestens 20 Prozent der planungsbedingten Wertvermehrung des Grundstückes. Damit lassen sich Auszonungen finanzieren. Das Wohnen wird nicht verteuert, weil Baulandreserven für die nächsten 15 Jahre den Bedarf weiterhin abdecken. Verdichtetes Bauen und Massnahmen gegen die Baulandhortung können sogar zu günstigeren Wohnpreisen führen, die Wohnqualität kann gesteigert, die Infrastrukturkosten für die Gemeinden eingedämmt werden. Das Gesetz lässt den Kantonen genügend Spielraum für eine vernünftige Umsetzung. Die RPG-Revision wird vom Bundesrat, vom Parlament und der Mehrzahl der Parteien unterstützt. Das Ja wird auch von Natur- und Landschaftsschutz, von Mietern, Bauern, Planern, Ingenieuren und Architekten getragen. Wir alle wissen, dass sich auch die künftigen Generationen Lebensqualität und Entwicklungsperspektiven wünschen. Der Vollzug der raumplanerischen Grundsätze muss gelingen, damit mit dem kostbaren Gut Boden endlich haushälterisch umgegangen wird, wie es die Bundesverfassung fordert. Deshalb Ja am 3.März

P. Wachter, ehem. Grossrat, Kaiseraugst
Parolen der SP Aargau und der SP Schweiz für den 3. März 2013

Kantonale Vorlage
• Lenzburg - A1-Zubringer, Kantonsstrassen K 123 und K 247: Nein  

Eidgenössische Vorlagen
• Familienpolitik: Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012: Ja
• "gegen die Abzockerei": Volksinitiative vom 26. Februar 2008: Ja
• Raumplanung: Änderung des Bundesgesetzes vom 15.6.2012: Ja  

Weitere Informationen unter
http://www.sp-ps.ch/ger/Kampagnen/Abstimmungen/3.-Maerz-2013